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z.B. Körperpflege, Mundpflege, Bäder,
Haarwäsche, Lagerungen, Prophylaxen.
Die medizinische Versorgung erfolgt nach ärztlicher Verordnung:
z.B. Medikamentengabe, s.c. Injektionen,
Verbände, Wundversorgungen
Eine Begleitung steht zur Verfügung:
z.B. zu Arztpraxen, Kliniken
Die Verhinderungspflege gewährleistet die
Pflege, wenn Angehörige im Urlaub sind
oder wenn Angehörige eine Entlastung
benötigen (§39 SGB XI).
Die Verhinderungpflege kann über die Krankenkasse
abgerechnet werden, wenn Pflegebedürftigkeit
festgestellt und die Pflegestufe
festgelegt ist.
Flyer Download
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